Schwäbische Alb
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Gastaufnahmevertrag - Ferienhof Brunner

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung
einer Ferienwohung oder eines Ferienhaus nicht ohne rechtliche Regelung.

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten: 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Objekt bestellt und vom Gastgeber zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist nicht verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Objekts dem Gast Schadenersatz zu leisten. (Dies gilt auch, wenn der Vermieter aufgrund einer Pandemie (wie z.B. Corona) nicht öffnen darf oder kurzfristig schließen muss)

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

5. Der Vermieter behält sich bis zu 8 Wochen vor der Anreise den Rücktritt vom Angebot vor oder er kann aufgrund einer nicht zu verantwortenden Änderung der Rahmenbedingung - z.B. Pandemie oder höherer Gewalt - die Preise bis zu 10 % anpassen - aufgrund aufwendiger Leistungen. 

Es werden gesetzlich begründete Preissteigerungen weitergegeben; z.B. Mehrwertsteuer oder Kurtaxe.

Stornoregelung

>AGB/Stornierung/Reiserücktrittversicherung: 
Bitte beachten Sie, dass wir generell auf Stornogebühren verzichten, wenn es uns gelingt, Ihre stornierte Urlaubsunterkunft für den stornieren Zeitraum nochmals weiterzuvermieten. Ein Grund für einen Reiserücktritt kann aber unverhofft schnell eintreten, deshalb empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Besonders auch in Bezug auf Pandemie und die damit verbundenen Möglichkeiten auf Erkrankung, Quarantäne oder Kontaktbeschränkungen empfehlen wir eine Versicherung mit gekoppeltem Schutz, zum Beispiel bei folgendem Anbieter möglich: 
Möglichkeit_Info_Reiseversicherung
Die Versicherung muss direkt über den Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. 

>Die Rücktrittskosten berechnen sich im Falle einer Stornierung ansonsten wie folgt:
Ab Buchungsdatum bis 30 Tage vor Anreise 60 % der Buchungskosten
< 30 Tage vor Anreise / nicht Anreise 90% der Buchungskosten. 
Mit einer getätigten Buchung bestätigen Sie außerdem, dass Sie unser Haus mit der von Ihnen angegebenen Personenzahl besuchen werden, Preisminderungen sind ausgeschlossen. Der oben genannte Kunde ist der/die Gruppenverantwortliche  und somit auch für die Buchung verantwortlich. Er hat für alle Vertragsverpflichtungen seiner mitreisenden, für welche er die Buchung vornimmt, einzustehen.  Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Des Weiteren weißen wir darauf hin, dass wir keine Gewährleistung dafür übernehmen, ob die Zusammenkunft Ihrer Gäste öffentlich & rechtlich gestattet ist, es wird von uns nicht definiert, für wen Sie das Ferienhaus buchen. Des Weiteren gelten zusätzlich die Bestimmungen des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

 

Miet-Kaution

Die Höhe der Miet-Kaution beträgt 200 €.

Nach der Abreise wird das Ferienhaus gemeinsam mit uns durchgegangen und bei mängelfreier Abnahme wird die Kaution selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto zurückerstattet.

Allerdings müssen wir bei eventuell entstandenen Schäden oder nicht erbrachten Leistungen etwas von der Kaution abziehen.

Der entstandene Schaden wird entsprechend nachgewiesen und dokumentiert.

Folgende Aufgaben sind nicht Bestandteil der Endreinigung und sind vom Mieter vor der Abreise selbst zu erledigen:

1. Bettwäsche abziehen und im EG bereitlegen.
2. Entsorgen aller übrig gebliebenen Lebensmittel sowie Altglas.
3. Den Abwasch erledigen sowie den Geschirrspüler ausräumen.
4. Ggf. den Holzkohlegrill und Kamin reinigen.
5. Den Hausmüll in die vorgesehenen Behältnisse entsorgen.
6. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die Sie eingeschaltet haben.
7. Schließen Sie alle Fenster und löschen alle Lichter.
8. Verlassen Sie den Gemeinschaftsraum bitte Besenrein.
9. Bitte den Haustürschlüssel auf der Theke in der Küche bereitlegen.
10. Ein Catering durch fremde Dienstleister ist in unseren Ferienhäusern nicht
gestattet!

Catering

Liebe Gäste, bitte beachten Sie, dass ein Catering in's Ferienhaus/Ferienwohnung nur durch uns gestattet ist.
Eine Belieferung durch eine andere Gaststätte ist nicht erlaubt!
Sollten Sie diese Vorgabe missachten, müssen wir leider die Miet-Kaution einbehalten.

Catering können Sie per Mail bis 14 Tage vor Anreise für Ihren Aufenthalt bestellen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der individuellen Lebensmittel-Bestellungen für das gebuchte Catering

nachträgliche Minderungen der Personenzahl nicht mehr möglich sind!

Navigation & Infos


Ferienhof Brunner

Familie Brunner

Zwiefalter Straße 13
72534 Hayingen (Münzdorf)

Büro: 07386 9788388
Fax: 07386 9788387
E-Mail schreiben

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